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   SG Augsburg, 22.12.2011 - S 15 SO 145/11   

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SG Augsburg, 22.12.2011 - S 15 SO 145/11 (https://dejure.org/2011,11307)
SG Augsburg, Entscheidung vom 22.12.2011 - S 15 SO 145/11 (https://dejure.org/2011,11307)
SG Augsburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - S 15 SO 145/11 (https://dejure.org/2011,11307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Einkommenseinsatz - russische Invalidenrente für Blockadeopfer Leningrads - Vergleichbarkeit mit der Grundrente nach dem BVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 26.08.2008 - B 8 SO 26/07 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung - Zugunstenverfahren - keine

    Auszug aus SG Augsburg, 22.12.2011 - S 15 SO 145/11
    Der rückwirkenden Korrektur nicht begünstigender bestandskräftiger Bescheide über Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steht auch nicht der Grundsatz entgegen, dass Leistungen für die Vergangenheit nicht erbracht werden (Bundessozialgericht - BSG - vom 26.08.2008 - B 8 SO 26/07 R).
  • BSG, 30.01.1997 - 4 RA 33/95

    Recht auf Entschädigungsrente bei Aberkennung der Eigenschaft als Verfolgter des

    Auszug aus SG Augsburg, 22.12.2011 - S 15 SO 145/11
    Der Gesetzgeber hat sich im Zuge der Fortführung dieser Regelungen ausdrücklich für eine Übernahme der ausgesprochenen Anerkennungen und gegen eine Regelung im Rahmen des BEG deshalb entschieden, weil das Wiedergutmachungsrecht des BEG mit seinen Anforderungen an den Nachweis konkreter Rechtsgutverletzungen im haftungsbegründenden und an individualisierende Schadensbemessung im haftungsausfüllenden Tatbestand angesichts des sehr hohen Alters des größten Teils der Betroffenen und der sehr weit zurückliegenden maßgeblichen Sachverhalte im Beitrittsgebiet nicht mehr sachgerecht eingeführt werden könnte (BSG vom 30.01.1997 - 4 RA 33/95 - unter Hinweis auf BT-Drucks. 12/1790, 5).
  • LSG Bayern, 20.10.2011 - L 18 SO 79/10

    Russische Renten bzw. Pensionen, die im "Arbeitsalterruhestand" gezahlt werden,

    Auszug aus SG Augsburg, 22.12.2011 - S 15 SO 145/11
    Etwas anderes ergibt sich daher auch nicht aus der Stellung der Klägerin als jüdische Emigrantin (BayLSG vom 20.10.2011 - L 18 SO 79/10).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.08.2015 - L 5 SO 70/15

    Anrechnung von russischen Renten bei der Sozialhilfe

    Dies sei bei den umstrittenen Leistungen der Fall (Hinweis auf SG Augsburg 22.12.2011 - S 15 SO 145/11).

    Soweit die Antragsteller auf die Entscheidung des Sozialgerichts Augsburg vom 22.12.2011 - S 15 SO 145/11 - (juris) verweisen, folgt der Senat der dort vertretenen Rechtsauffassung nicht.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 31.08.2015 - L 5 SO 70/15

    Sozialhilfe - Einkommenseinsatz - Leistungen der russischen Rentenversicherung -

    Dies sei bei den umstrittenen Leistungen der Fall (Hinweis auf SG Augsburg 22.12.2011 - S 15 SO 145/11).

    Soweit die Antragsteller auf die Entscheidung des Sozialgerichts Augsburg vom 22.12.2011 - S 15 SO 145/11 - (juris) verweisen, folgt der Senat der dort vertretenen Rechtsauffassung nicht.

  • SG Duisburg, 18.06.2012 - S 2 SO 450/11
    Grundsätzlich handelt es sich bei ausländischen Renten um (anrechenbares) Ein-kommen im Sinne des § 82 Abs. 1 SGB XII. Dies gilt zur Überzeugung der Kammer jedoch nicht für die den Klägern aufgrund der Leiden im Zweiten Weltkrieg gewährten Renten-bestandteile, also die russischen Invalidenrenten, den Erhöhungsbetrag des Versicherungsteils und für die zusätzliche monatliche materielle Versorgung - sog. DEMO-Rente - (vgl. ebenso: SG Augsburg, Urteil vom 22.12.2011, Az.: S 15 SO 145/11), wobei letztere von der Beklagten tatsächlich auch gar nicht angerechnet wur-de, ohne dass hierfür eine Begründung ersichtlich ist.
  • SG Karlsruhe, 26.07.2012 - S 1 SO 4450/11

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Dass die dem Kläger zu seiner russischen Altersrente gewährte Zusatzzahlung als "Invalide der Gruppe 2" eine vergleichbare Entschädigungsleistung beinhaltete, etwa aufgrund einer Zugehörigkeit zum Personenkreis der "Blockadeopfer Leningrads" (zur Anrechnungsfreiheit insoweit vgl. SG Augsburg vom 22.12.2011 - S 15 SO 145/11 - ), ist weder vorgetragen noch aufgrund des Gesamtergebnisses des Verfahrens sonst ersichtlich.
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